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Aufnahme von Tieren
Geschäftsordnung

Vor der Ankunft in der Unterkunft :

Es ist Pflicht, die Anwesenheit Ihres Haustiers bei der Buchung anzugeben.

Die Anzahl der erlaubten Haustiere ist auf 2 pro Villa begrenzt.

Auf Verlangen des Vermieters muss der Mieter Folgendes vorweisen können:

  • Ein Versicherungsnachweis
  • Die Identifikations- und Impfbescheinigung des Tieres.
  • Aktuelle Tollwutimpfung.

Beim Betreten des Ferienhauses wird mit dem Mieter eine Bestandsaufnahme durchgeführt.

Ein spezieller Tarif wird für die Anwesenheit des/der Tiere(s) angewandt (bei der Buchung anzugeben): 20 Euro/Nacht/Tier für einen Aufenthalt von einer Nacht. 10 Euro/Nacht/Tier bei einem Aufenthalt von mehr als einer Nacht .

Ein Hundenapf und ein Sauberkeitsbeutelset werden den Tierbesitzern bei ihrer Ankunft ausgehändigt.

Während Ihres Aufenthalts :

  • Es dürfen keine Haustiere allein in der Unterkunft zurückgelassen werden.
  • Haustiere müssen jederzeit an der Leine gehalten werden.
  • Die Federbetten oder Decken der Unterkunft dürfen nicht für die Unterbringung von Haustieren verwendet werden.
  • Sie müssen Ihre eigenen Decken für die Betten und Sofas mitbringen, die Ihre Haustiere wahrscheinlich benutzen werden.
  • Der Mieter ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften seiner Tiere jederzeit zu beseitigen.
  • Wir verstehen, dass es zu materiellen Unfällen kommt. Bitte informieren Sie uns, damit wir den Bedarf an Reparaturen oder Ersatz, falls möglich, einschätzen können, bevor wir unsere jeweiligen Versicherungen einschalten.
  • Das Ferienhaus muss vom Mieter sauber hinterlassen werden. Er muss besonders auf Haare achten, um keine Spuren für zukünftige Urlauber zu hinterlassen, die möglicherweise allergisch sind.
  • Der Mieter ist für sein Tier und für eventuell verursachte Störungen verantwortlich. Bei anhaltenden Belästigungen kann sich der Besitzer des Ferienhauses an die Stadtverwaltung, die Polizeistation oder die Gendarmerie wenden.
  • Das Gesetz vom 9. Juli 1970 macht die Anwesenheit von Haustieren davon abhängig, dass keine Schäden an der Unterkunft und keine Störungen für die Bewohner entstehen.
  • Bei übermäßigem Bellen oder Beschädigungen kann die Miete gekündigt werden.
  • Gemäß Artikel L211-12 werden Angriffshunde ( 1. Kategorie) abgelehnt und in jedem Fall ist das Tragen eines Maulkorbs zu jeder Zeit auf dem Gelände der Unterkunft Pflicht für Hunde der 2. Kategorie) oder jedes andere Tier, das gefährlich sein könnte.

Ref: https: //agriculture.gouv.fr/les-chiens-de-categorie-1-et-2-dits-chiens-dangereux

Diese Regeln müssen von allen Tierhaltern bei der Ankunft in der Unterkunft unterschrieben werden.
Der Eigentümer behält sich das Recht vor, die Vermietung zu kündigen, wenn ein Punkt dieser Hausordnung nicht eingehalten wird.